Das Vorläufige Zeugnis

Arbeitszeugnisse schreiben und entschlüsseln

Wie im Abschnitt "Das Qualifizierte Zeugnis" gesagt, entsteht ein Zeugnisanspruch grundsätzlich erst mit dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses, also mit dem Tag der Zustellung der Kündigung. Zur zwischenzeitlichen Stellenbewerbung des Arbeitnehmers kann ein Zwischenzeugnis ausgestellt werden.

Ein Vorläufiges Zeugnis wird ausgestellt, wenn der Mitarbeiter während der Kündigungsfrist im Betrieb weiter beschäftigt wird. Wiewohl das Vorläufige Zeugnis also dem Charakter nach einem Zwischenzeugnis ähnelt, ist es indessen weitaus verbindlicher als das Zwischenzeugnis.

Nur wenn sich bis zum rechtlichen Ende, also bis zum Ablauf der der Kündigungsfrist, besondere Gesichtspunkte ergeben, kann vom Wortlaut des Vorläufigen Zeugnisses abgewichen werden. Des Weiteren ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, mit Erhalt des Abschlusszeugnisses das Vorläufige Zeugnis zurück zu geben.

Quelle: JOBworld