Berufspraxis

Das BewerbungsABC

Wie bei Ihren Fähigkeiten, gilt auch für Ihre Berufspraxis: Sie muß zur ausgeschriebenen Position passen. Berufspraxis, die in der Ausschreibung ausdrücklich verlangt wird (z. B. Schriftsetzer, Bauzeichner) müssen Sie nachweisen, sonst haben Sie ohne Berufspraxis (z. B. nach gerade abgeschlossener DTP-Fortbildung oder Diplomprüfung) keine Chance. Erfahrungen, die von untergeordneter Bedeutung für Ihre zukünftige Stelle sind, sollten Sie in Ihrer Bewerbung nur andeuten, niemals ausführlich darstellen.

Beachten Sie: Ihre Berufspraxis soll kurz gefaßt aus dem Lebenslauf hervorgehen. Verweisen Sie zum Nachweis auf Zeugnisse und Referenzen.
Wenn Sie besondere Erfahrungen aus früheren Arbeitsstellen haben, die gut zur neuen Position passen, aber nicht im Stellenangebot erwähnt sind, sollten Sie sie in Kürze schon in Ihrem Anschreiben erklären.

Für Assistentenstellen mit Berufspraxis gelten auch Praktika während des Studiums als Nachweis. Wenn es die Stelle erfordert, gehen Sie auf Ihre Führungspraxis im Anschreiben besonders ein (s. auch Führungspraxis, Leitende Angestellte).

Quelle: JOBworld