Das Schiedsverfahren

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Die (quasi-) gerichtliche Lösung

Neben dem Schlichtungsprozess ist das so genannte Schiedsverfahren eine Möglichkeit, um unter- oder abgebrochene Verhandlungen aus der Sackgasse zu führen. Auch hier hilft ein Dritter beiden Parteien zu neuen Lösungen. Im Unterschied zum Schlichtungsprozess müssen sich aber beim Schiedsverfahren beide Seiten an die Entscheidungen des Schlichters halten.

Wahl des Verfahrens

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Schiedsverfahren durchzuführen:

  • Nebenamtliche Schiedsstellen
  • Branchengebundene Schiedsverfahren
  • Gerichte
  • Unabhängige Einzelpersonen
  • Anwälte
  • Berufsorgane

Generell gilt: Ein gutes Schiedsverfahren ist teuer, aber in der Regel sein Geld wert. Für die Kostenkalkulation gilt: Je mehr Experten eingeschaltet werden müssen und je mehr formale Abmachungen notwendig sind, desto teurer wird es. Deshalb sollten Sie sich vorher genau informieren.

Der Schiedsrichter

Seine Aufgabe ist es, über eine für beide Seiten gerechte Einigung zu entscheiden - und diese Entscheidung durchzusetzen. Im Umkehrschluss heißt dies: Keine der beiden Seiten darf den Verhandlungstisch ohne Einigung verlassen. Die Entscheidungen des Schiedsrichters werden im Extremfall unter Einschaltung der Gerichte vollzogen.

Um den zu schlichtenden Fall (den "Casus", wie die Juristen sagen) zu prüfen, braucht der Schiedsrichter alle Informationen:

  • alle auf dem Tisch liegenden Angebote,
  • über den Stand der Verhandlungen,
  • die bisherigen Einigungen sowie
  • über den oder die Streitfälle.

Der große Vorteil des Schiedsverfahrens ist, dass jede Seite vertraulich gehört wird und die Entscheidung nur den betroffenen Parteien zugeht. Für die Kontrahenten im Schiedsverfahren heißt das nämlich, dass auf diese Weise ein öffentliches Aufsehen vermieden wird. Das kann, je nachdem, worüber die Parteien verhandeln, sogar der entscheidende Anstoß zum schließlich und endlich doch noch erfolgreichen Abschluss der Verhandlung sein.

Gerichtlicher Vollzug

Der gerichtliche Vollzug ist der letzte Ausweg, wenn

  • die Verhandlungspartner sich auch im Schiedsverfahren nicht einigen können,
  • die Urteile unabhängiger Dritter unannehmbar sind und
  • die Vermittlung und/oder ein Schiedsverfahren fruchtlos bleiben.

Dabei gilt es, Folgendes zu beachten:

  1. Jedes Gerichtsverfahren verursacht zusätzliche Kosten.
  2. Der Streit wird unweigerlich an die Öffentlichkeit getragen.

Auch von daher ist es unbedingt erforderlich, dass Sie juristischen Rat einholen, bevor Sie gerichtliche Schritte erwägen.

Zusammengefasst

  • Ein Schiedsverfahren empfiehlt sich immer dann, wenn mehrere Teilnehmer mit komplizierter Interessenlage betroffen sind.
  • Der Schiedsrichter fungiert im Schiedsverfahren in der Rolle eines Richters: Sie können seinen Schiedsspruch einklagen.
  • Als Schiedsrichter sind in der Regel Anwälte und Berater die geeigneten Ansprechpartner.
  • Grundsätzlich ist vor gerichtlichem Vollzug zu warnen, nicht nur der höheren Kosten wegen, sondern vor allem, weil der Konflikt nun an die Öffentlichkeit getragen wird. Die Krux besteht allerdings darin, dass, hat man die Verhandlung nun einmal bis zu diesem Punkt weitergeführt, ein Abbruch an dieser Stelle unweigerlich zu einem Imageverlust führt - und zwar für beide Seiten. Von daher sind beide Seiten gut beraten, eine Einigung im Schiedsverfahren selbst zu finden.

Wie Sie eine Verhandlung erfolgreich abschließen

Quelle: JOBworld